Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Niedenstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung