Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: Keine Öffnungszeiten
- Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06675 91800-36
Kontaktperson
Herr Noll
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06675 91800-36
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen