Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Angelburg - FD I.11 - Bürgerservice

    Beschreibung

    Melde- & Passwesen

    Rentenangelegenheiten

    Jugendpflege, Senioren & Soziales

    Vereinsförderung

    Sekretariat Bürgermeister

    Brennholzverkauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1
    35719 Frechenhausen

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:30 - 12:00 und 13:30 bis 15:00 Uhr

    Donnerstag: 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06464 9166-0

    Fax: 06464 9166-20

    E-Mail: buergerbuero@angelburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019