Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Für die Direktwahl vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung.
Die Briefwahl kann auch einfach online beantragt werden: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432016
An Wahlwochenenden bitte gesonderte Öffnungszeiten beachten.
Kontakt
Kontaktperson
M. Maurer
Internet
Stadt Ober-Ramstadt - Fachbereich II.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
M. Maurer
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Wählen