Parteieigenschaft Feststellung

    Politische Partei: Gründung

    Beschreibung

    Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.


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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Artikel 9, 21 Grundgesetz, Parteiengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Parteigründung, Partei, Politische Partei, Gründung einer Partei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)