Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Hinweise für Waldeck: Standesamt
Das Standesamt der Nationalparkstadt Waldeck verfügt über drei Standesbeamte.
Folgende Angelegenheiten können auf dem Standesamt erledigt werden:
Standesamtliche Namensänderungen
Beurkundung von Personenstandsfällen aus den Geburten-, Sterbe- und Heiratsbüchern der Stadt Waldeck
Durchführung von Eheschließungen
Hierzu sind die entsprechenden urkundlichen Nachweise sowie Identitätsnachweise und Meldebescheinigungen vorzulegen.
Die Zeremonien der Eheschließung können sowohl im Rathaus in Sachsenhausen als auch auf Schloß Waldeck durchgeführt werden.
Trauungen auf Schloß Waldeck oder im Rathaus in Sachsenhausen können nach Absprache auch samstags stattfinden.
Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und die entstehenden Gebühren klären Sie am besten in einem Telefonat mit unseren Standesbeamten.
Das Standesamt der Nationalparkstadt Waldeck verfügt über drei Standesbeamte.
Folgende Angelegenheiten können auf dem Standesamt erledigt werden:
Hierzu sind die entsprechenden urkundlichen Nachweise sowie Identitätsnachweise und Meldebescheinigungen vorzulegen.
Die Zeremonien der Eheschließung können sowohl im Rathaus in Sachsenhausen als auch auf Schloß Waldeck durchgeführt werden.
Trauungen auf Schloß Waldeck oder im Rathaus in Sachsenhausen können nach Absprache auch samstags stattfinden.
Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und die entstehenden Gebühren klären Sie am besten in einem Telefonat mit unseren Standesbeamten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angela Vogelgesang
Frau Heike Pfeifferling
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Waldeck: Standesamt
Personenstandsverordnung
Fristen
Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburten, Frühgeburt, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Antrag Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsurkunde, Geburt