Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburten, Geburtsanmeldung

    Beschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

     Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

    Hinweise für Waldeck: Standesamt

    Das Standesamt der Nationalparkstadt Waldeck verfügt über drei Standesbeamte.

    Folgende Angelegenheiten können auf dem Standesamt erledigt werden:

     Standesamtliche Namensänderungen
     Beurkundung von Personenstandsfällen aus den Geburten-, Sterbe- und Heiratsbüchern der Stadt Waldeck
     Durchführung von Eheschließungen

    Hierzu sind die entsprechenden urkundlichen Nachweise sowie Identitätsnachweise und Meldebescheinigungen vorzulegen.

    Die Zeremonien der Eheschließung können sowohl im Rathaus in Sachsenhausen als auch auf Schloß Waldeck durchgeführt werden.

    Trauungen auf Schloß Waldeck oder im Rathaus in Sachsenhausen können nach Absprache auch samstags stattfinden.

    Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und die entstehenden Gebühren klären Sie am besten in einem Telefonat mit unseren Standesbeamten.

    Das Standesamt der Nationalparkstadt Waldeck verfügt über drei Standesbeamte.

    Folgende Angelegenheiten können auf dem Standesamt erledigt werden:

    Hierzu sind die entsprechenden urkundlichen Nachweise sowie Identitätsnachweise und Meldebescheinigungen vorzulegen.

    Die Zeremonien der Eheschließung können sowohl im Rathaus in Sachsenhausen als auch auf Schloß Waldeck durchgeführt werden.

    Trauungen auf Schloß Waldeck oder im Rathaus in Sachsenhausen können nach Absprache auch samstags stattfinden.

    Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten und die entstehenden Gebühren klären Sie am besten in einem Telefonat mit unseren Standesbeamten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag:von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch:von 07:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag:von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-45

    E-Mail: standesamt@waldeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck: Standesamt

    Personenstandsgesetz

    Personenstandsverordnung

    Fristen

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2008

    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburten, Frühgeburt, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Internationale Geburtsurkunde, Mehrlingsgeburt, Anonyme Geburt, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Antrag Geburtsurkunde, Bescheinigung Geburt, mehrsprachige Geburtsurkunde, Geburtsurkunde, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019