Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Beschreibung
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.
Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):
- für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Nähere Informationen insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen erteilen die Bediensteten der Unterhaltsvorschusskasse.
Der Antragsvordruck ist hinterlegt. Dieser kann während der Servicezeiten persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der Unterhaltsvorschusskasse abgegeben werden.
Antragsformulare und Beiblätter zum Ausdruck oder zur Bildschirmansicht finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite unter „Formulare“.
Ihre Ansprechpartnerinnen/ Ihr Ansprechpartner vor Ort
Limburg: C. Antl, B. Cromm, R. Eich, C. Freund, M. Freund, S. Heimann, E. Klingebiel, A. Pinkel, A. Schuld, A. Specht
Weilburg: M. Franke, B. Heil, N. Heil, S. Leuning
Online-Dienst
Antragsformular Unterhaltsvorschuss
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Kommunale Jugendämter
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschussstellen in den Jugendämtern der Städten und Landkreisen
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Vormundschaftswesen und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. Lahn
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Limburger Straße 8 - 10
35781 Weilburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Cromm
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-114
Herr Alexander Specht
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-414
Frau Christiane Antl
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-440
Frau Beate Heil
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnHausanschrift
Limburger Straße 8-10
35781 WeilburgE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-437
Telefon Festnetz: 06431 296-5527
Frau Anja Schuld
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-378
Frau Maria Franke
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-5524
Frau Miriam Freund
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-459
Frau Cathrin Freund
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-384
Frau Susanne Leuning
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-5576
Frau Rafaela Eich
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-379
Frau Elke Klingebiel
Hausanschrift
Schiede 43
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-313
Frau Nadine Heil
Hausanschrift
Limburger Straße 8-10
35781 WeilburgE-Mail: 50.72@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-5577
Formulare
Merkblatt UhVorschG Stand 1.1.2025
Formulare
Viele hessische Unterhaltsvorschussstellen bieten einen Online-Service zur Beantragung an, z. Bsp. Unterhaltsvorschuss Online.
Die Papier-Antragsformulare erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist unter 12 Jahre
- Ihr Kind ist 12 bis 17 Jahre alt und folgende Bedingungen werden erfüllt:
- Ihr Kind selbst erhält kein Bürgergeld.
- Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 EUR und erhalten gegebenenfalls ergänzendes Bürgergeld.
- Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt beziehungsweise es werden keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt.
- Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn Sie mit Ihrem Kind zwar im Ausland leben, aber in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
- Sie sind alleinerziehend. Sie gelten auch als alleinerziehend, wenn Sie verwitwet sind.
- Sie und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
- Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 und 17 Jahren nur dann, wenn
- das Kind nicht auf SGB II -Leistungen angewiesen ist,
- das Kind mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen wäre oder
- wenn der alleinerziehende Elternteil im Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto erzielt.
- Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls die unterhaltspflichtige Person nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
Der Antragsvordruck kann während der Servicezeiten persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der Unterhaltsvorschusskasse abgegeben werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.02.2024
Stichwörter
Alleinerziehende, Kinder, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Anspruch Unterhalt, Unterhalt Kind, Unterhaltssicherung, Unterhaltsvorschussstelle