Kfz: Wildunfall
Beschreibung
Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem PKW. Im Folgenden wird die richtige Handlungsweise bei einem solchen Unfall beschrieben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der erste Anruf erfolgt an die örtliche Polizeidienststelle. Diese leitet alles Weitere in die Wege.
Ansprechpartner
Gemeinde Freigericht - Ordnungsbehördenbezirk Freigericht/Hasselroth
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonisch sind wir erreichbar, Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: 06055 916-311
Kontaktperson
Herr Sascha Binzel
Herr Karl Ruzsicska
Gemeinde Freigericht - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Horst Müller
erforderliche Unterlagen
Für die Geltendmachung eines Wildunfalls bei Ihrer Versicherungsgesellschaft benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei oder dem hinzukommenden Jagdausübungsberechtigten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Grundsätzlich:
- Fahren Sie, insbesondere in der Morgen- oder Abenddämmerung bzw. nachts mit angepasster Geschwindigkeit!
- Wenn ein Wildtier plötzlich vor Ihrem Auto auf der Straße auftaucht, setzen Sie nicht Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel! Vermeiden Sie Vollbremsungen, Fernlicht und versuchen Sie nicht auszuweichen. Fahren Sie geradeaus und bremsen Sie angemessen.
- Kommt es zu einer Kollision, so überprüfen Sie zuerst sich und ggf. Ihre Mitfahrer auf Unversehrtheit. Sichern Sie dann die Unfallstelle (Warndreieck ca. 100m vom Unfallort entfernt).
- Sie sind verpflichtet jeden Wildunfall der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Diese verständigt den zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
- Sollte das Tier nach der Kollision verletzt in Sichtweite des Unfallortes liegen, so bleiben Sie ihm fern! Vermeintliche Hilfe aus gut gemeinter Tierliebe führt nur zu weiterem Stress für das Tier, verletzte Tiere können sich wehren und Sie verletzen. Ist das Tier bereits verendet, so entfernen Sie es von der Straße. Die unbefugte Aneignung von Unfallwild erfüllt den Tatbestand der Wilderei!
Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei bzw. der Jagdausübungsberechtigte eintreffen. Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind. Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
Eine Wildunfallbescheinigung kostet in der Regel zwischen 15 und 25 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.06.2017
Stichwörter
HMUKLV, Wildtier, Wildschweine, Verkehrsunfall mit Wild, Wildunfall, Reh, Wild, Wildtiere