Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger Zuteilung

    Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen

    Beschreibung

    Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

    Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das zuständige Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

    Wenn Sie einen dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 12.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr

    Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr

    Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr

    Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr



    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung-gross-umstadt@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Str. 66-68

    64368 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung-ober-ramstadt@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Gutenbergstraße 5

    64331 Weiterstadt

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
    Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.30 Uhr
    Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. 

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die gleichen Unterlagen, die (je nach Geschäftsvorfall) ansonsten auch für die Zulassung eines Neufahrzeuges, eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs bzw. bei Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter vorzulegen sind.

    Wegen der Einzelheiten siehe dort; wegen der Reservierung eines Wunschkennzeichens.

    Im Hinblick auf die angestrebte Steuerbefreiung empfiehlt es sich den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes/ die entsprechende Bestätigung des das zuständigen Hauptzollamtes mitzubringen; wegen näherer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweis
    Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses im Regelfall vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

    Kosten

    Die gleichen Gebühren wie bei der Zuteilung normaler (schwarzer) Kennzeichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Stichwörter

    Anhänger, Grünes Kennzeichen, Sonderkennzeichen, Steuerbefreiung, emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge, Grünes Autokennzeichen, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, grünes Kennzeichen, Steuerbefreite Fahrzeuge, grünes Nummernschild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019