Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
    99108053020000

    Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Fahrerlaubniswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Limburger Straße 8-10
    35781 Weilburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06431 296-731

    E-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2008
    Technisch geändert am 03.12.2025

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderung, FzF, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019