Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Fahrerlaubniswesen
Adresse
Hausanschrift
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg a. d. Lahn
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Limburger Straße 8-10
35781 Weilburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06431 296-731
E-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Kontaktperson
Herr Armin Müller
Hausanschrift
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-732
Frau Karoline Hassler
Hausanschrift
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-710
Frau Sonja Peuser
Hausanschrift
Limburger Straße 8 - 10
35781 WeilburgE-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-5513
Frau Doris Huber
Hausanschrift
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg a. d. LahnE-Mail: 30.50@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-709
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, FzF, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung