Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Führerscheinstellen
Adresse
Hausanschrift
(Telefon: 06181 292-22622, Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)
Dörnigheimerstr 1
63452 Hanau
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hanau: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 12.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Linsengericht: Montag 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 12.30 - 17.30 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06181 292-22622
E-Mail: fuehrerscheinstelle@mkk.de
Internet
Fachbereich 3.0 - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Alt (Ordnungsverwaltung)
Frau Leonie Blum (Standesamt - Leitung)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-199
E-Mail: l.blum@schluechtern.de
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Telefon Festnetz: +49 6661 85-122
Herr Alexander Göhler (Ordnungspolizei)
Frau Katja Grammel (Standesamt )
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-199
Telefon Festnetz: +49 6661 85-123
E-Mail: k.grammel@schluechtern.de
E-Mail: standesamt@schluechtern.de
Frau Britta Köster (Gewerbeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: b.koester@schluechtern.de
Telefon Festnetz: +49 6661 85-104
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
Herr Martin Link (Ordnungspolizei)
Herr Florian Leipold (Stadtpolizeipolizei)
Frau Michaela Möller (Sekretariat Fachbereich Ordnungsverwaltung )
Frau Tanja Mittag (Fachbereichsleitung Ordnungsverwaltung)
Hausanschrift
E-Mail: t.mittag@schluechtern.de
Telefon Festnetz: +49 6661 85-102
Fax: +49 6661 85-249
E-Mail: ordnungsamt@schluechtern.de
Herr Helmut Zinkand (Sachgebiet Brandschutz)
Herr Maik Waidlein (Ordnungspolizei)
Hausanschrift
E-Mail: m.weidlein@schluechtern.de
Fax: +49 6661 85-249
Telefon Festnetz: +49 6661 85-223
Herr Werner Kreß (Feuerwehrstützpunkt Schlüchtern - Stadtbrandinspektor)
Herr Fabian Zarnack (Gewerbeamt)
Hausanschrift
E-Mail: f.zarnack@schluechtern.de
E-Mail: gewerbeamt@schluechtern.de
Telefon Festnetz: +49 6661 85-100
Fax: +49 6661 85-249
Herr Ingo Blum (Einwohnermeldeamt - Leitung)
Frau Rebecca Seibert (Einwohnermeldeamt)
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
Fahrgastbeförderung, FzF, Fahrerlaubnis