Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Rathaus
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06624 933302
Telefax: 06624 933-100
Kontaktperson
Herr Michael Franz (Fachbereichsleiter)
Frau Astrid Heinz
Herr Frank Renke
Telefon Festnetz: 06624 933305
Herr Jens Westermann
Frau Anke Wenkel
Herr Klaus Jahnke
Frau Irina Heinz
Frau Isabel Steinmetz
Internet
Stichwörter
Bauamt, Immobilienmanagement, Liegenschaften, Naturschutz, Tief- und Straßenbau, Umwelt
Formulare
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage
Kosten
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg
7 Euro je 1.000 Euro Rohbausume: Gebühr 7.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Werbung, Außenwerbeanlagen, Werbefläche, Anlagen der Außenwerbung, Werbeplakat, Straßenwerbung, Werbeanlage, Marketing