Gewerbe ummelden
Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert.
Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich.
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern
Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gewerbeamt bzw. Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Verwaltungsaußenstelle Lampertheim-Hofheim)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Bus: Linie Linie 644
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 14.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 14.00 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06241 209040
Fax: 06241 20904-22
Kontaktperson
Frau Miriam Gorniotzek (Außenstellenleitung)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06241 20904-11
Fax: 06241 20904-22
Frau Jennifer Plume
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06241 20904-12
E-Mail: verwaltungsaussenstelle-hofheim@lampertheim.de
Fax: 06241 20904-22
Internet
Formulare
GewA 2 Gewerbe-Ummeldung
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Kontakt
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Fax: 06206 935-330
Kontaktperson
Frau Miriam Behres
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-248
E-Mail: miriam.behres@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Frau Tanja Krauß
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-347
Fax: 06206 935-330
E-Mail: tanja.krauss@lampertheim.de
Frau Sandra Wollbeck
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: sandra.wollbeck@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-325
Herr Thorsten Roth
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-368
E-Mail: thorsten.roth@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Herr Markus Fischer
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-359
E-Mail: markus.fischer@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Fischer
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-330
E-Mail: daniel.fischer@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Frau Silvia Hütt
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-318
E-Mail: silvia.huett@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Frau Anela Kecic
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: anela.kecic@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
Herr Kai Wendel
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: kai.wendel@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-426
Herr Stefan Süssner
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
E-Mail: stefan.suessner@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-428
Fax: 06206 935-330
Frau Charline Kehl
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: charline.kehl@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-382
Herr Martin Will
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: martin.will@lampertheim.de
Frau Rebecca Docter
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-330
E-Mail: rebecca.docter@lampertheim.de
Telefon Festnetz: 06206 935-342
Herr Christopher Gräter
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-430
E-Mail: christopher.graeter@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Herr Karsten Denner
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-430
Fax: 06206 935-330
E-Mail: karsten.denner@lampertheim.de
Internet
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)
Adresse
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Rathaus-Service
- Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
- Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Fax: 06206 935-330
Kontaktperson
Herr Florian Müller (Fachbereichsleitung FB 30)
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de
Fax: 06206 935-330
Telefon Festnetz: 06206 935-271
Internet
Formulare
GewA 2 Gewerbe-Ummeldung
Weitere Informationen
Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß
Stichwörter
Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
Voraussetzungen
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, oder
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert
- Der Name des Gewerbetreibenden ändert sich
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden.
- Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Ummeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen..
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Anzeige der Ummeldung: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Hessen: Gewerbe ummelden
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Anzeige der Ummeldung: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Formular GewA 2 "Gewerbe-Ummeldung"
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeummeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.09.2025
Stichwörter
Namensänderung, Erweiterung Geschäftstätigkeit, Betriebsummeldung, Änderung Geschäftstätigkeit, Verlegung Zweigniederlassung, Geschäft, Geschäftsänderung, Verlegung unselbständige Zweigstelle, Betrieb, Gewerbe, Gewerbeangelegenheit, Geschäftsummeldung, Gewerbe Ummeldung, Verlegung Betriebssitz, Gewerbe ummelden