Grundsteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gelten für die Grundsteuerfestsetzung neue Bemessungsgrundlagen. Grundlage hierfür ist die Grundsteuerreform.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema „Einheitsbewertung“ steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Einheitswertbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamts zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Kommune zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Für die Erteilung des Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamtes zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet:
Finanzamt Friedberg (Hessen)
Leonhardstraße 10 - 12,
61169 Friedberg (Hessen)
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Für die Erteilung des Einheitswert- bzw. Grundsteuermessbescheides ist grundsätzlich die Bewertungsstelle des Finanzamtes zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet:
Finanzamt Friedberg (Hessen)
Leonhardstraße 10 - 12,
61169 Friedberg (Hessen)
https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Stadt Reichelsheim zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Christian Lohn
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Grundsteuer sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen der Broschüre „Steuern von A – Z“ zu entnehmen.
- Broschüre "Steuern von A bis Z"(Bundesministerium der Finanzen)
Hinweise für Reichelsheim (Wetterau): Spezielle Hinweise für Stadt Reichelsheim (Wetterau)
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
Weitere Informationen zur Grundsteuer und zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite der Hessischen Finanzbehörden:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 05.03.2020
Stichwörter
Steuern, HMdF, Bemessung, Grundsteuer, Realsteuer, Grundsteuermesszahl, Grundbesitz, Steuer, Substanzsteuer