Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Gemeinde Malsfeld
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Malsfeld - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr
Bürgerbüro:
Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
Freitag: 07.30 13.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05661 5002-75
Fax: 05661 5002-87
Kontaktperson
Frau Anna Lewandowski
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 500275
E-Mail: anna.lewandowski@malsfeld.eu
Fax: 05661 5002-87
Frau Bettina Schaller
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: bauamt@malsfeld.eu
Telefon Festnetz: 05661 5002-85
Fax: 05661 5002-87
Herr Thomas Stegemann
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten