Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Stadt Melsungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    34212 Melsungen

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Angelika Deschka
      Hausanschrift

      Schwarzenberger Weg 93

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-148

    • Frau Heidi Dippel
      Hausanschrift

      Schwarzenberger WEg 85

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 53490

    • Herr Bernd Eberhardt
      Hausanschrift

      Am Markt 1

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-128

    • Herr Thomas Garde (Büroleitender Beamter)
      Hausanschrift

      Am Markt 1

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-102

    • Herr Hendrik Heinemann
      Hausanschrift

      Am Markt 1

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-107

    • Frau Katja Hupfeld
      Hausanschrift

      Schwarzenberger Weg 93

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-146

    • Herr Jürgen Pollmer
      Hausanschrift

      Schwarzenberger Weg 85

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-151

    • Frau Cornelia Ritter-Wengst (Amtsleiterin)
      Hausanschrift

      Am Markt 1

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-120

    • Frau Irmgard Rose
      Hausanschrift

      Am Markt 1

      34212 Melsungen

      Telefon Festnetz: 05661 708-123

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Melsungen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 21

    34212 Melsungen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Melsungen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 21

    34212 Melsungen

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 7:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

    Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de