Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Friedhofswesen, Gewerbewesen, Anmeldung Kindergarten, Ordnungsamt, Einbürgerungen, Meldewesen, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO: 08:00 -12:00 DI: 08:00 - 12:00 MI: 08:00 - 12:00 DO: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 FR: 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon: 06482 9161-42
Telefon: 06482 9161-26
Telefon: 06482 9161-28
Telefon: 06482 9161-34
Telefon: 06482 9161-27
Telefax: 06482 9161-44
E-Mail: gabb@stadtrunkel.de
E-Mail: fuhrmann@stadtrunkel.de
E-Mail: collee@stadtrunkel.de
E-Mail: lindner@stadtrunkel.de
E-Mail: keiper@stadtrunkel.de
Kontaktperson
Herr Alexander Colle'e
Frau Heidi Lindner
Frau Elke Gabb
Frau Nicole Keiper
Frau Andrea Fuhrmann
Internet
Formulare
Pass- und Ausweisangelegenheiten
Stadt Runkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass, Ausweis, Pass, Vorläufiger Reisepass, Reiseausweis