Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG), sogenanntes "Aufstiegs-BAföG"

    Beschreibung

    Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung -Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" - verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen; unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Die Fortbildung kann in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder per Fernunterricht erfolgen.

    Weitere umfassende Informationen zum AFBG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Studierendenwerke in Hessen

    Telefonische Infohotline für allgemeine Fragen: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei)

    Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr

    (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF))

    Zuständigkeit

    Informationen, persönliche Beratung und Antragsformulare in Papierform bekommen Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung. In Hessen sind dies die Studierendenwerke.

    Ihren Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können Sie online stellen und dort auch das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Es richtet sich danach, wo Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren ständigen Wohnsitz haben. Ist dieser nicht in Hessen können Sie das zuständige Bundesland/Amt im Zuständigkeitsfinder des BMBF ermitteln.

    Alle Antragsformulare finden Sie auch online zum Ausdrucken auf der Seite des Bundesgesetzgebers (BMBF).

    Bei Fragen rund um die Antragstellung oder zum Bescheid wenden Sie sich bitte immer direkt und ausschließlich an das für Sie zuständige Amt.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 09.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Stichwörter

    Meisterin, Aufstiegsfortbildung, Aufstiegsfortbildungsförderung, Meister-BAföG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Ausbildungsförderung beantragen, Aufstiegs-BAföG, Meister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de