Anzeige des Baubeginns Entgegennahme
    99012081261000

    Baubeginn anzeigen

    Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.

    Beschreibung

    Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige). 

    Zuständigkeit

    Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    • Baubeginnanzeige
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Woche (Vor Baubeginn)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 23.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2026
    Technisch geändert am 13.03.2026

    Stichwörter

    Bauherr, Baubeginn, Baustelle, Bauherrschaft, Aushub Baugrube, Beginn Bauausführung, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019