Baubeginn anzeigen
Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.
Beschreibung
Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).
Zuständigkeit
Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
- Baubeginnanzeige(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.
Fristen
Antragsfrist: 1 Woche (Vor Baubeginn)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (z.B. für das Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und damit ebenfalls mindestens 1 Woche zuvor angezeigt werden muss.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 23.02.2026
Stichwörter
Bauherr, Baubeginn, Baustelle, Bauherrschaft, Aushub Baugrube, Beginn Bauausführung, Baugenehmigung