Regionalplan Bereitstellung
    99153010141000

    In einen Regionalplan Einsicht nehmen

    Sie können in einen Regionalplan Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

    Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

    Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

    Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
      • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
      • Verkehrsplan
      • Karte der Umweltschutzgebiete
    • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
      • Angabe der Entwicklungsziele,
      • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
        • Siedlungsentwicklung,
        • Infrastruktur,
        • Umweltschutz und
        • Regionalplanung
    • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
    • Anhänge und Gutachten

    zuständige Stelle

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)

    Voraussetzungen

    • keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) am 23.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2026
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Raumplanung, Regionalplan, Raumordnungsgesetz, Raumstruktur, regionaler Raumordnungsplan, Regionalplan einsehen, Raum, Raumnutzung, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019