Straßenschaden Beseitigung an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (außerorts)
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    Schäden an außerörtlichen Landesstraßen und Kreisstraßen und deren Wegen melden

    Wenn Sie Schäden auf außerorts liegenden Staatsstraßen, Landesstraßen oder Kreisstraßen und deren Gehwegen und Radwegen entdecken, können Sie diese melden.

    Beschreibung

    Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

    Für die außerhalb eines Ortes liegenden Landesstraßen (in Bayern und Sachsen: Staatsstraßen) und ihre begleitenden Wege ist das Bundesland und verantwortlich. Bei Kreisstraßen außerorts liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

    Zuständigkeit

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 29.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2026
    Technisch geändert am 31.03.2026

    Stichwörter

    Schlagloch, Straßenverkehr, Gehweg, Regierungspräsidium, Schäden, Schlaglöcher, Radweg, Instandhaltung, Infrastruktur, Schädigungen, außerorts, Landstraße, Kreisstraße, Landkreis, Schadensmeldung, Staatsstraße, Straßenschäden, Bezirk, Stadtkreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019