Elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen

    Wenn sich an den auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:

    • persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift
    • Ihr Foto
    • Ihre Fingerabdrücke
    • Ihr Aufenthaltsstatus

    Wenn sich an Ihren Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 17.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2026
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Stichwörter

    Aufenthaltsrecht, eAT, Änderung, Online-Ausweisfunktion, Chip, Aufenthaltsstatus, elektronischen Aufenthaltstitel ändern, Plastikkarte, Scheckkartenformat, Migration, Einwanderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019