Elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen
Wenn sich an den auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:
- persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift
- Ihr Foto
- Ihre Fingerabdrücke
- Ihr Aufenthaltsstatus
Wenn sich an Ihren Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.
Weitere Informationen
- Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)Die Webseite ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.
- Flyer zum elektronischen Aufenthaltstitel als Online-Ausweis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Make it in Germany – Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) am 17.03.2026
Stichwörter
Aufenthaltsrecht, eAT, Änderung, Online-Ausweisfunktion, Chip, Aufenthaltsstatus, elektronischen Aufenthaltstitel ändern, Plastikkarte, Scheckkartenformat, Migration, Einwanderung