Antrag auf Weiterbewilligung von Bürgergeld stellen
Beschreibung
Bürgergeld wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt, in bestimmten Fällen nur für 6 Monate. Es wird nicht automatisch verlängert.
Wenn Ihr aktueller Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
Das Jobcenter prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung vorliegen. Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie angeben. Das Jobcenter stellt Formulare zur Verfügung, die online oder schriftlich eingereicht werden können.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Weiterbewilligungsantrag
- Nachweise zu Änderungen (zum Beispiel Einkommen, Vermögen, Mietkosten, Haushaltszusammensetzung)
- aktuelle Kontoauszüge (in der Regel die letzten 3 Monate)
Voraussetzungen
- Sie beziehen bereits Bürgergeld.
- Ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet bald.
- Sie sind weiterhin erwerbsfähig und hilfebedürftig.
- Sie haben die Altersgrenze nicht erreicht.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Weiterbewilligungsantrag online oder auf Papier aus.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter ein.
- Das Jobcenter prüft Ihre Angaben.
- Sie erhalten einen neuen Bewilligungsbescheid für den nächsten Zeitraum.
Fristen
Das Bürgergeld wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt. Der Antrag wirkt längstens auf den ersten Tag des laufenden Monats zurück. Wenn Sie den Antrag verspätet stellen, kann es zu Lücken in der Zahlung kommen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 17.12.2025