Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Verlängerung
    99050182020000

    Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug betreiben, müssen Sie eine Erlaubnis dafür beantragen. Diese ist befristet auf 3 Jahre.

    Sie können die Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen, sofern die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Dafür reichen Sie die dafür nötigen Unterlagen erneut bei der örtlich zuständigen Behörde ein.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Bei Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-0

    E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 50,00 EUR bis 7.500,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Gemäß Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 50,00 EUR bis 7.500,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2025

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019