Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung
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    Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

    Bedingung ist, dass Ihr Prostitutionsgewerbe die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Ordnungs- und Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-0

    E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß Ziffer 226132 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 175,00 EUR bis 1.250,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Gemäß Ziffer 226132 der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 175,00 EUR bis 1.250,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2025

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Stichwörter

    Tantra Studio, Laufhaus, Bordell, Sexparty, Horizontales Gewerbe, BDSM Club, Stundenhotel, Sexclub, Saunaclub, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Call-Girl, Sex Club, Sexarbeit, Call-Boy, Escortagentur, Escortservice

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019