Daten über kaufmännisch buchenden Extrahaushalte vierteljährlich übermitteln
Wenn Sie von der zuständigen Behörde aufgefordert werden, müssen Sie als öffentliches Unternehmen, öffentliche Einrichtung oder als öffentlicher Fond, vierteljährlich ausgewählte Finanzdaten übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit
Kaufmännisch buchende öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) die dem Sektor Staat zugerechnet werden.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Erhebung der Daten erfolgt vierteljährlich.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Erhebung der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) werden die Einheiten mit einem im Vergleich zur jährlichen Erhebung (Jahresabschlussstatistik) reduzierten Erhebungskatalog befragt. Dieser umfasst einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge, Aufwendungen), Zuweisungen und Zuschüsse, ausgewählte Positionen des Anlagevermögens, ausgewählte Schuldenmerkmale und finanzielle Transaktionen.
Die Erhebung der Finanzen liefert statistische Informationen, die auch zur effizienten Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene notwendig sind. Die Daten bilden zusammen mit den Ergebnissen der übrigen Finanz- und Personalstatistiken die Grundlage für die umfassende Darstellung des Staatssektors und dienen der Berechnung zentraler volkswirtschaftlicher Kennzahlen.
Nutzerbedarf
Nutzerinnen und Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Hochschulen, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzerinnen und Nutzer /private Nutzerinnen und Nutzer.
Online-Dienst
Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Statistische Landesamt.
Ansprechpartner
Hessisches Statistisches Landesamt - STATISTIK HESSEN
Aktuelles
Regional, digital, zuverlässig – STATISTIK HESSEN liefert seit über 75 Jahren zuverlässige Zahlen für Hessen.
Die amtlichen Daten zu allen relevanten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen sind in der Politik, Verwaltung und Wissenschaft eine unentbehrliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Außerdem sind sie eine wichtige Quelle für Medien, die mit fundierten Zahlen und Informationen arbeiten. Die Auswertungen von STATISTIK HESSEN begegnen Ihnen im Alltag also immer wieder.
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Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Das nächste Parkhaus finden Sie am Luisenplatz
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rheinstraße - RheinMain CongressCenter
Linien:- Bus: Linie ab Hauptbahnhof auf Bussteig B (Richtung Innenstadt): bis "Rheinstraße - RheinMain CongressCenter": 1, 4, 8, 14, 27, 45, 46 und 47
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 611 3802-802(Informationsservice STATISTIK HESSEN)
E-Mail: info@statistik.hessen.de
Internet
Stichwörter
Arbeitskosten, Arbeitsmarkt, Außenhandel, Baugewerbe, Bautätigkeit, Bevölkerung, Bildung, Daten, Datenexpertise, Datenkompetenz, Datenqualität, Dienstleister, Dienstleistungen, Digital, Einkommen, Energie, Erwerbstätigkeit, Experimentelle Statistik, Fakten, Familien, Finanzen, Forschungsdatenzentrum, Gastgewerbe, Gebiet, Gemeinden, Geodaten, Geoinformationen, Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen, Gesundheitswesen, Gewerbeanzeigen, Handel, Handwerk, Haushalte, Hessen, HSL, Informationen, Insolvenzen, Jugendhilfe, Kinderhilfe, Konjunktur, Kultur, Land, Landkreise, Landwirtschaft, Personal, Preise, Profiling, Rechtspflege, Sozialhilfe, Sozialleistungen, Städte, Statistik, Steuern, Tourismus, Umwelt, Unternehmen, Verarbeitendes Gewerbe, Verdienste, Verkehr, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Wahlen, Wirtschaft, Wohnen, Zahlen, Zeitverwendungserhebung, Zensus
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.
Die Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Schreiben.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Statistisches Landesamt am 24.03.2025
Stichwörter
Positionen des Anlagenvermögens, finanzielle Transaktionen, ausgewählte Schuldenmerkmale, Zuweisungen und Zuschüsse, Gewinn- und Verlustrechnung