Regionaler Flächennutzungsplan Aufstellung
    99153011042000

    Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.

    Beschreibung

    Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.

    Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.

    zuständige Stelle

    Regionalverband FrankfurtRheinMain

    Zuständigkeit

    In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain.

    Für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main übernimmt der Regionalplan der Planungsregion Südhessen zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP). Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des RPS/RegFNP. Erforderliche Flächennutzungsplanänderungen sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain von den Mitgliedskommunen zu beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.

    Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.

    • Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
    • Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 27.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025
    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Beteiligung, Flächennutzungsplan, Raumplanung, Beteiligungsverfahren, Regionalentwicklung, Raumordnungsgesetz, Raumstruktur, regionaler Flächennutzungsplan, FNP, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019