Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:
- Probe- und Überführungsfahrten,
- Werkstattbesuche und
- Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.
Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.
Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.
Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:
- Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
- die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
- Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
- die Fahrgestellnummer und
- die Fahrtstrecke.
Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsstelle
Ansprechpartner
Für Maintal (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Reisepass mit akt. Meldebestätigung oder Personalausweis
- Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein), wenn vorhanden und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn vorhanden
bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Unternehmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
Formulare
Die Zulassungsbehörde hat die notwendigen Formulare vorrätig.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer müssen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorweisen.
Anschließend können Sie das rote Oldtimerkennzeichen (07 Kennzeichen) beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit aller Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren werden nach der bundesweit gültigen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“ berechnet und betragen in der Regel über 200 €.
Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, da alternativ das Fahrzeug auch nach einer Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025
Stichwörter
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