Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:
- Probe- und Überführungsfahrten,
- Werkstattbesuche und
- Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.
Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.
Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.
Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:
- Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
- die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
- Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
- die Fahrgestellnummer und
- die Fahrtstrecke.
Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsstelle
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr
Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Stichwörter
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Internet
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Internet
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.30 Uhr
Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- Reisepass mit akt. Meldebestätigung oder Personalausweis
- Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein), wenn vorhanden und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn vorhanden
bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Unternehmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
- Reisepass mit akt. Meldebestätigung oder Personalausweis
- Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein), wenn vorhanden und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn vorhanden
bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Unternehmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
Formulare
Die Zulassungsbehörde hat die notwendigen Formulare vorrätig.
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Die Zulassungsbehörde hat die notwendigen Formulare vorrätig.
Handlungsgrundlage(n)
- § 43 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Widerspruch
Verfahrensablauf
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer müssen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorweisen.
Anschließend können Sie das rote Oldtimerkennzeichen (07 Kennzeichen) beantragen.
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Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer müssen Sie ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorweisen.
Anschließend können Sie das rote Oldtimerkennzeichen (07 Kennzeichen) beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit aller Unterlagen.
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit aller Unterlagen.
Kosten
Die Gebühren werden nach der bundesweit gültigen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“ berechnet und betragen in der Regel über 200 €.
Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Die Gebühren werden nach der bundesweit gültigen „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)“ berechnet und betragen in der Regel über 200 €.
Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, da alternativ das Fahrzeug auch nach einer Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Hinweise für Hessen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen
Die Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist nicht zwingend erforderlich, da alternativ das Fahrzeug auch nach einer Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025
Stichwörter
Rotes Fahrzeugkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Kennzeichen, 07er-Kennzeichen, Veranstaltung, Nummernschild, Überführungsfahrt, 07 Kennzeichen, besondere Kennzeichen, Oldtimer, Rotes Kennzeichen, Kfz-Kennzeichen, rotes Nummernschild, Zulassung, Kfz Kennzeichen, Werkstatt, Probefahrt, 07er Kennzeichen, Werkstattfahrt