Fahrzeugkennzeichen Zuteilung
    99036027069000

    Fahrzeugkennzeichen erhalten

    Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

    Beschreibung

    Kennzeichen an Fahrzeugen werden umgangssprachlich Nummernschilder genannt. Sie dienen der Identifizierung der Halterin oder des Halters und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus einem bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen aussuchen.

    Es gibt folgende Kennzeichen:

    • allgemeine Kennzeichen
    • Oldtimerkennzeichen
    • Saisonkennzeichen
    • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

     Das zugeteilte Kennzeichen muss auf ein Kennzeichenschild geprägt und mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen. Die Schilder müssen eine weiße Grundfläche mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift haben.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig und in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Inbetriebsetzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 12.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr

    Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr

    Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr

    Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Besucheranschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr



    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

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    Besucheranschrift

    Darmstädter Str. 66-68

    64368 Ober-Ramstadt

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
    Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Besucheranschrift

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)

    Gutenbergstraße 5

    64331 Weiterstadt

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hessen: Fahrzeugkennzeichen erhalten

    Klage

    Kosten

    Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden.

    Hinweise für Hessen: Fahrzeugkennzeichen erhalten

    Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben an der Vorderseite und an der Rückseite des Fahrzeugs fest angebracht sein.

    Bestimmte Kennzeichenkombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind länderspezifisch gesperrt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Stichwörter

    Kennzeichen Anhänger, Zulassungsbehörde, Saisonkennzeichen, Kennzeichen elektrisch betriebene Fahrzeuge, Kennzeichen zulassungsfreie Fahrzeuge, Nummernschild, Kennzeichen Elektroauto, Kennzeichen Fahrzeug, allgemeine Kennzeichen, Zulassungsstelle, Kennzeichen E-Auto, Kraftfahrzeugkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Wunschkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019