Fahrzeugkennzeichen Änderung

    Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

    • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
    • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.

    Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet.  Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

    Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

    Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

    zuständige Stelle

    örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Höchst i. Odw. (Landkreis Odenwaldkreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Formulare

    Anträge hat die örtliche Zulassungsbehörde vorrätig.

    Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Anträge hat die örtliche Zulassungsbehörde vorrätig.

    Voraussetzungen

    • keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

    • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
    • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
    • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
    • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

    Fristen

    Bei der Umkennzeichnung auf eigenem Wunsch ist keine Frist zu beachten.

    Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Bei der Umkennzeichnung auf eigenem Wunsch ist keine Frist zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

     Eine Umkennzeichnung ist beim Vorliegen aller Voraussetzung in der Regel kurzfristig möglich.

    Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

     Eine Umkennzeichnung ist beim Vorliegen aller Voraussetzung in der Regel kurzfristig möglich.

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,60 € und eventuell Auslagen) an.

    Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ bestimmt.

    Zusätzlich fallen für Sie die Kosten für den Kauf der Kennzeichen an.

    Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

    Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,60 € und eventuell Auslagen) an.

    Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ bestimmt.

    Zusätzlich fallen für Sie die Kosten für den Kauf der Kennzeichen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

    Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Stichwörter

    Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Kennzeichen Anhänger, Nummernschild, Kfz-Kennzeichen, Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Nummernschild, Änderung Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen, Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019