Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus
- einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
- einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer.
Sie müssen das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet. Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.
Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.
Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.
zuständige Stelle
örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
(Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt Weitere Außenstellen-Standorte: Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Groß-Umstadt)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr
Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Stichwörter
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
Internet
Weitere Informationen
Wir sind umgezogen! Sprechen Sie bitte an unserer neuen Standortadresse -Darmstädter Straße 66-68, 64372 Ober-Ramstadt- vor.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.30 Uhr
Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Weitere Informationen
Wir sind umgezogen! Sprechen Sie bitte an unserer neuen Standortadresse -Gutenbergstraße 5 (Loop 5, Parkdeck E Zugang Mitte), 64331 Weiterstadt- vor.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Gutenbergstraße (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte) 5
64331 Weiterstadt
((vorübergehender Standort))
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg
64276 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 7.00 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
Donnerstag von 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Weitere Informationen
Wir sind umgezogen! Bitte sprechen Sie an unserer vorübergehenden Standortadresse -Gutenbergstraße 5 (Loop 5, Parkdeck E Zugang Mitte), 64331 Weiterstadt- vor.
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- keine
Formulare
Anträge hat die örtliche Zulassungsbehörde vorrätig.
Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Anträge hat die örtliche Zulassungsbehörde vorrätig.
Voraussetzungen
- keine
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Absatz 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:
- Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
- Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
- Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
- Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.
Fristen
Bei der Umkennzeichnung auf eigenem Wunsch ist keine Frist zu beachten.
Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Bei der Umkennzeichnung auf eigenem Wunsch ist keine Frist zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Eine Umkennzeichnung ist beim Vorliegen aller Voraussetzung in der Regel kurzfristig möglich.
Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Eine Umkennzeichnung ist beim Vorliegen aller Voraussetzung in der Regel kurzfristig möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,60 € und eventuell Auslagen) an.
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ bestimmt.
Zusätzlich fallen für Sie die Kosten für den Kauf der Kennzeichen an.
Hinweise für Hessen: Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 27,60 € und eventuell Auslagen) an.
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der „Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ bestimmt.
Zusätzlich fallen für Sie die Kosten für den Kauf der Kennzeichen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.
Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.
Weitere Informationen
- Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Kennzeichenmitnahme und besonderen Kennzeichen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025
Stichwörter
Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Kennzeichen Anhänger, Nummernschild, Kfz-Kennzeichen, Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Nummernschild, Änderung Kfz-Kennzeichen, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen, Kennzeichen