Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.
Beschreibung
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag im Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen. Mit der Tageszulassung wird ein zulassungspflichtiges Fahrzeug erstmals zugelassen. Sie gilt für die Dauer des Tages, für den Sie die Tageszulassung beantragt haben.
Eine Tageszulassung können Sie beantragen als:
- Bürgerin und Bürger
- Unternehmen, zum Beispiel
- Autohaus
- Flottenbetreiber
- Versicherung
- Automobilclub
- Zulassungsdienstleister
Wenn Sie eine Tageszulassung besitzen, benötigen Ihre Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Wenn Sie das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen, müssen Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Dies gilt auch für nicht verschlossene Fahrzeuge. Bei Motorrädern können Sie den Nachweis zum Beispiel im Tankrucksack mit Klarsichtfenster oder in einer mit Klebeband befestigten Klarsichthülle platzieren.
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, ist das Fahrzeug ohne weiteren Antrag von Ihnen abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Sie können mit einer Tageszulassung nicht ins Ausland reisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Frankfurter Str. 115
64807 Dieburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr
Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Einverständniserklärung Vereinigungen
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Stichwörter
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Saint-Péray-Str. 11
64823 Groß-Umstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Einverständniserklärung Vereinigungen
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Darmstädter Str. 66-68
64368 Ober-Ramstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Einverständniserklärung Vereinigungen
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
(Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)
Gutenbergstraße 5
64331 Weiterstadt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Einverständniserklärung Vereinigungen
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
- Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
- Das Fahrzeug verfügt über folgende Nachweise:
- bei EU-Typgenehmigung Übereinstimmungsbescheinigung
- bei nationaler Typgenehmigung Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer
- bei Fahrzeug-Einzelgenehmigung Bescheinigung der Einzelgenehmigung
- Sie haben keine wesentlichen rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine wesentlichen Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen über 10 Euro haben.
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Sollte noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, muss das Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Des Weiteren ist vom Hersteller eine Bestätigung vorzulegen, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
Handlungsgrundlage(n)
- § 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Hessisches Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung (KFZZulKostRG HE)
- § 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
- § 1 Anlage Nummer 221.1.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Tageszulassung vor Ort stellen:
- Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
- Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst:
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung
- Anschrift
- bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
- Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
- Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf:
- Kraftfahrzeugsteuerrückstände
- Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht
- Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie von der Zulassungsbehörde einen vorläufigen Zulassungsnachweis und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
- Sie lassen die Kennzeichenschilder anfertigen.
- Nach dem Anbringen der Kennzeichenschilder können Sie Ihr Fahrzeug sofort bis zum Ende des Tages nutzen.
Kosten
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen: Gebühr 45,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tageszulassung ist nur einmalig möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 18.02.2025
Stichwörter
Zulassungsstelle, Straßenverkehr, Neuwagen, Neufahrzeug, Tageszulassung, Erstzulassung, Zulassungsschein, Zulassungsnachweis, Zulassung ein Tag, Kennzeichenschild, Zulassungsentscheidung, Tageszulassung Neufahrzeug