Außerbetriebsetzung zulassungsfreie Fahrzeuge Bewilligung

    Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.

    Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 730.4 Bürgerservice I - Zulassung

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

    (Die Hauptstelle der Zulassungsbehörde hat ihren Sitz in der Albinistraße 23, 64807 Dieburg. Die Außenstelle hat ihren Standort in der Frankfurter Straße 115, 64807 Dieburg. Beide haben jedoch die nachfolgende Postanschrift (z.B. auch für den Versand von Fahrzeugbriefen): Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt Weitere Außenstellen-Standorte: Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Groß-Umstadt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Montag 12.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr

    Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

    Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr

    Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr



    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung-gross-umstadt@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle befindet sich im früheren Bahnhofsgebäude.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Darmstädter Str. 66-68

    64368 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13.00 bis 18 Uhr
    Dienstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung-ober-ramstadt@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Wir sind umgezogen! Sprechen Sie bitte an unserer neuen Standortadresse -Darmstädter Straße 66-68, 64372 Ober-Ramstadt- vor.  

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 5

    64331 Weiterstadt

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

    Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.30 Uhr

    Donnerstag und Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Wir sind umgezogen! Sprechen Sie bitte an unserer neuen Standortadresse -Gutenbergstraße 5 (Loop 5, Parkdeck E Zugang Mitte), 64331 Weiterstadt- vor.

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Pfungstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte) 5

    64331 Weiterstadt

    ((vorübergehender Standort))

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

    64276 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift für alle Zulassungsaußenstellen. Bitte verwenden Sie für Korrespondenzen mit der Zulassungsbehörde (auch für die Übersendung von Fahrzeugdokumenten durch Finanzierungsbanken) ausschließlich diese Anschrift.)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 7.00 bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr

    Donnerstag von 7.00  bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr

    Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Wir sind umgezogen!  Bitte sprechen Sie an unserer vorübergehenden Standortadresse -Gutenbergstraße 5 (Loop 5, Parkdeck E Zugang Mitte), 64331 Weiterstadt- vor. 

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: ab 16.12.2024 nur noch bargeldlose Zahlung möglich 

    In den Zulassungsstellen sind keine Bargeldzahlungen mehr möglich. Ab sofort stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung. NEU! Firmen- und Geschäftskundenrechnung: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet- für Firmen- und Geschäftskunden- ab dem 01.01.2024, alternativ zur Zahlungsmöglichkeit vor Ort (Bar, Karte), eine schriftliche Rechnungsstellung zur Überweisung an.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können–wie bisher- jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Die letztgenannte Allgemein-Email-Adresse wird zentral, von mehreren Leitungskräften der Zulassungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg, während der allgemeinen Behördenzeiten, verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

    • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
    • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
    • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

    • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Kfz-Kennzeichen
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
    • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
    • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:  

    Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Stichwörter

    Verwertungsnachweis, Kfz außer Betrieb setzen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Verschrottung, Stilllegung, zulassungsfreies Fahrzeug stilllegen, zulassungsfreier Anhänger abmelden, Leichtkrafträder, Zulassungsfreies Fahrzeug, Totalschaden, zulassungsfreien Anhänger stilllegen, Autoverwertung, zulassungsfreien Anhänger entsorgen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger außer Betrieb setzen, Stapler, zulassungsfreies Kfz verschrotten, zulassungsfreies Kfz abmelden, Entsorgung, zulassungsfreies Fahrzeug verschrotten, Anhänger, zulassungsfreies Fahrzeug abmelden, zulassungsfreies Kfz stilllegen, zulassungsfreien Anhänger verschrotten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019