Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Der Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Gießen umfasst das gesamte Stadtgebiet und enthält die Vorstellungen der Gemeinde über die Bodennutzung, d. h. über die Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen.
Übergeordnete Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung sowie Fachpläne, Planfeststellungsverfahren und beabsichtigte Maßnahmen öffentlicher Vorhabenträger, soweit diese bei der Planaufstellung benannt wurden, werden hierin beachtet.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan kann hier eingesehen werden oder als ausgedruckter Plan im Maßstab 1:15.000 für 10,-- € erworben werden:
Dienstleistungen:
- Einsichtnahme und Auskünfte zum Flächennutzungsplan und zur Stadtentwicklung
- Beratung zu Standortfragen und Neuansiedlungen
- Auskünfte zur Landes- und Regionalplanung und zu Planfeststellungsverfahren
- Entgegennahme von Anregungen zur Entwicklungs- und Stadtteilplanung
Übrigens:
Die Stadt Gießen nahm am Forschungsverbund "Stadt 2030" teil.
Informationen zum "Strategischen und räumlichen Entwicklungskonzept - Gießen 2020 (Masterplan)" aus dem Jahr 2005 mit einem gesamtstädtischen Rahmenkonzept und sektoralen und inhaltlichen Vertiefungen finden Sie hier.
Eine weitere Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Projekt „Stadt 2010“ erfolgte im Jahr 2009 mit der Gründung der „Lahnpark GmbH“ als Institution der interkommunalen Zusammenarbeit der Städte Gießen und Wetzlar und der Gemeinden Heuchelheim und Lahnau für den Bereich der Lahnaue. Der „Lahnpark“ ist ein Kooperationsprojekt zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Lahnaue und ihrer Funktionen für Natur- und Biotopschutz, Landwirtschaft und als Erlebnis- und Erholungsraum. Damit werden wichtige Ziele für die gemeinsame Stadt- und Freiraumplanung vorbereitet und verwirklicht. Derzeit wird ein „Integriertes Entwicklungskonzept“ für den Bereich der Lahnaue in den Kommunen Gießen, Wetzlar, Heuchelheim und Lahnau erarbeitet. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Von 2007 bis 2010 nahm die Stadt Gießen am REFINA-Forschungsprojekt "Nachhaltiges Siedlungsflächenmanagement in der Stadtregion Gießen-Wetzlar" teil. REFINA steht für Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement. Um zu weiteren Informationen und Veröffentlichungen zum REFINA-Projekt zu gelangen, klicken Sie auf den Link.
Darüber hinaus wird die Universitätsstadt Gießen ab Januar 2011 an einem Modellprojekt im Themenschwerpunkt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ innerhalb der “Nachhaltigkeitsstrategie Hessen“ teilnehmen. Ziele sind die Stärkung der interkommunalen Kooperation und die Unterstützung der Priorität der Innen- vor der Außenentwicklung. Eine Kurzübersicht über das Projekt bietet Ihnen das hier eingefügte
.Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten
Kontakt
Kontaktperson
Holger Hölscher (Amtsleiter)
N. N. (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Hinweise für Hessen: Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025
Stichwörter
Infrastruktur, Großbauprojekt, Flächennutzungsplan, Baugenehmigung, Infrastrukturvorhaben, FNP, F-Plan, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Bauprojekt, Bauleitplan, Bauplanung