Flächennutzungsplan Bereitstellung

    Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

    Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung.

    Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.

    Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele,
    • verschiedenen Karten zur
    • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Roßdorf - Ortsentwicklung Bauen/Planen/Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erbacher Straße 1

    64380 Roßdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-320

    E-Mail: bauamt@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Hinweise für Hessen: Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Bauplanung, Bauprojekt, Baugenehmigung, Flächennutzungsplan, Bauvorhaben, Infrastrukturvorhaben, Großbauprojekt, FNP, Bauleitplan, Bauleitplanung, Infrastruktur, F-Plan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019