Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Der Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Gießen umfasst das gesamte Stadtgebiet und enthält die Vorstellungen der Gemeinde über die Bodennutzung, d. h. über die Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen.
Übergeordnete Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung sowie Fachpläne, Planfeststellungsverfahren und beabsichtigte Maßnahmen öffentlicher Vorhabenträger, soweit diese bei der Planaufstellung benannt wurden, werden hierin beachtet.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan kann hier eingesehen werden oder als ausgedruckter Plan im Maßstab 1:15.000 für 20,-- € erworben werden:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde,
- elektronisch oder
- schriftlich.
Fristen
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Hinweise für Hessen: Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies ebenfalls verpflichtend.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025
Stichwörter
Flächennutzungsplan, Infrastrukturvorhaben, Bauplanung, Baugenehmigung, Bauleitplanung, Infrastruktur, F-Plan, Bauvorhaben, Bauleitplan, Bauprojekt, Großbauprojekt, FNP