Bebauungsplan Bereitstellung
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    Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

    Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.

    Beschreibung

    In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Viernheim - Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Weinheimer Weg 1

    68519 Viernheim

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Regionalbahn: Linie VRN

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de

    Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.

    PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.

    Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.

    Zentrale Rufnummern:

    Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
    Zentrale:+49 6204 988-0
    Standesamt:+49 6204 988-333
    Ordnungsamt:+49 6204 988-444
    Volkshochschule:+49 6204 988-400
    Musikschule:+49 6204 988-403
    Bürgerkommune:+49 6204 988-412

    Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06204 988-293

    Fax: 06204 988-257

    E-Mail: ABiermas@viernheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Hinweise für Hessen: Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:

    Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Stichwörter

    Bauplanung, Baugenehmigung, Bauleitplan, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Infrastruktur, Baugebiet, Fertighausbau, Immobilien, Baustelle, Planzeichnung, Immobilienerwerb, Bauvorhaben, Bauplan, Bauleitplanung, Bauplanung Umweltschutz, Hausbau, bauen, Grundstück, Wohnungsbau, B-Plan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019