Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Beschreibung
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
- wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
- welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
- welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
- Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
- Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
- Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Städte und Gemeinden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadtplanungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:30 Uhr; Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Keine
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde
- online
- per Post
Fristen
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Hinweise für Hessen: Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Aktuelle Bebauungsplanverfahren der Universitätsstadt Gießen (im Verfahrensstand der vorgezogenen Bürgerbeteiligung oder Offenlegung)
Rechtskräftige Bebauungspläne der Universitätsstadt Gießen
Sie sind auch als Ausdruck gegen eine Gebühr von 20,-- € beim Stadtplanungsamt erhältlich.
Weitere Informationen
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025
Stichwörter
Grundstück, Immobilienerwerb, Bauplanungsrecht, Wohnungsbau, Planzeichnung, bauen, Bauleitplan, Bauplanung Umweltschutz, Hausbau, Fertighausbau, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Baustelle, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Immobilien, Infrastruktur, B-Plan, Bauplan, Baugebiet