Bebauungsplan Auskunft
    99012011023000

    Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

    Beschreibung

    Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Online-Dienst

    Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

    ID: L100001_423230920

    Beschreibung

    Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben. Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest, wie die Grundstücke genutzt werden dürfen, welche Bauweise die Gebäude haben müssen, welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen. Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise: Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen, Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2025

    Technisch geändert am 06.05.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Referat 5 - Bauen, Planen, Klima

    Beschreibung

    Die Mainstadt entwickelt sich im Bereich Bauen und Wohnen stetig weiter. Die Entwicklung der Neubaugebiete zieht nicht nur junge Familien nach Hattersheim, sondern auch andere Altersstufen. Die verkehrsgünstige Lage Hattersheims im Städtedreieck Frankfurt, Wiesbaden und Mainz ist besonders attraktiv und begehrt auf dem Wohnungsmarkt.

    Das Referat Bauen, Planen, Klima steht allen Ratsuchenden zur Seite und hilft Fragen rund um das Thema Bauen zu beantworten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Sarceller Straße 1

    65795 Hattersheim am Main

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06190 970180

    Fax: 06190 970199

    E-Mail: stadt@hattersheim.de

    Internet

    Stichwörter

    Akteneinsicht (Bauaktenarchiv), Bau- und Immobilienmanagement, Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Bauabteilung, Bauakten, Bauaktenarchiv, Bauamt, Bauantrag, Bauberatung, Baudezernat, Bauen, Baugenehmigung, Baugenehmigungen, Baugewerbe, Bauhof, Baulasten, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastenverzeichnis, Bauleitplanung, Bauordnung, Bauplanung, Baurecht, Bauservice, Bautätigkeit, Bauverwaltung, Bauvoranfrage, Hitzeschutz, Hochbau, Hochbauamt, Klimaanpassung, Klimaschutz, Klimaschutzdezernat, Liegenschaften, Liegenschaftsamt, Naturschutz, Stadtbauamt, Umweltschutz, Veröffentlichungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde
      • online
      • per Post

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Hinweise für Hessen: Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
    Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Grundstück, Immobilienerwerb, Bauplanungsrecht, Wohnungsbau, Planzeichnung, bauen, Bauleitplan, Bauplanung Umweltschutz, Hausbau, Fertighausbau, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Bauplanung, Baustelle, Bauleitplanung, Bauvorhaben, Immobilien, Infrastruktur, B-Plan, Bauplan, Baugebiet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019