WHO-Zertifikat (CPP) für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen Ausstellung bei inländischen Zulassungsinhabern

    WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen beantragen, wenn der Zulassungsinhaber seinen Sitz in Deutschland hat

    Sie haben Ihren Sitz in Deutschland und möchten ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen in einen Staat außerhalb der EU ausführen? Dann benötigen Sie ein WHO-Zertifikat.

    Beschreibung

    Um Arzneimittel aus Deutschland auszuführen, müssen Sie ein WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CPP) beantragen. Sie benötigen das WHO-Zertifikat in dem einführenden Drittstaat für alle regulatorischen Situationen rund um die dortige Zulassung und die Einfuhr Ihres Arzneimittels. Das kann nötig sein:

    • im Rahmen von Zulassungsanträgen
    • im Rahmen von Anträgen auf Verlängerung, Erweiterung Änderung oder Überprüfung einer Zulassung
    • bei der Einfuhr von im Exportland zugelassenen Arzneimitteln

    Deutschland nimmt an dem "Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Qualität pharmazeutischer Produkte im internationalen Handel" teil. Zertifikate nach diesem System bescheinigen die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland und dienen der Erleichterung des Arzneimittelwarenverkehrs.

    Die Zertifikate werden von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem das Arzneimittel hergestellt wird und zugelassen ist (exportierendes Land) ausgestellt.

    Inhalte des Zertifikats

    In dem WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CCP) wird Ihnen bescheinigt:

    • die inländische Zulassung des Arzneimittels
    • Ihre zulassungsbezogenen Angaben

    Die zuständige Behörde kann auch die Good Manufacturing Practice (GMP, also "Gute Herstellungspraxis") bestätigen, sofern Sie in demselben Bundesland herstellen, in dem Sie auch Ihren Sitz haben. Damit weisen Sie nach, dass Ihr Arzneimittel den "Grundregeln der WHO für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität" entspricht. Bei einer Herstellung im Ausland oder in einem anderen Bundesland erhalten Sie die Bescheinigung bei der jeweils dort zuständigen Behörde.

    Wer stellt den Antrag?

    Das WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CPP) können Sie beantragen, wenn Sie:

    • über die Zulassung verfügen
    • als pharmazeutisches Unternehmen Ihren Sitz in Deutschland haben()
    • herstellendes Unternehmen oder
    • exportierendes Unternehmen des Arzneimittels sind.

    Wenn die

    • zuständige Behörde des Bestimmungslandes

    das Zertifikat beantragen möchte, benötigt sie dafür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Zusätzliche Leistungen

    Im Rahmen der Beantragung können Sie gegebenenfalls Zusatzleistungen für das Zertifikat beantragen. Das können zum Beispiel sein:

    • Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz
    • Legalisation durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des einführenden Staates in Deutschland
    • Siegelung mit Faden

    Welche der Zusatzleistungen Sie benötigen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde, bei der Sie das Zertifikat vorlegen wollen.

    zuständige Stelle

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3259-1000

    Telefax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Sitz in Hessen oder ein bevollmächtigter Antragsteller sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
      • innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

    Verfahrensablauf

    Sie müssen das WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CCP) über das Antragsformular schriftlich beantragen. Das Formular ist auf Deutsch und in einer weiteren Sprache verfasst. Das sind Englisch, Französisch oder Spanisch.

    Sie müssen für jedes Arzneimittel mit eigener Zulassungsnummer und für jedes Einfuhrland ein separates Zertifikat beantragen.

    Darüber hinaus müssen Sie die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde beachten.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Kosten

    Zertifizierung (je Produkt und Land) WHO-Zertifikat (CPP): Verwaltungsgebühr 95,00 EUR

    Siegelung durch die Schnur: Verwaltungsgebühr 22,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    • Die Erklärung des Zulassungsstatus für ein pharmazeutisches Produkt ist kein Bestandteil des Antragverfahrens.
    • Chargenzertifikate für pharmazeutische Produkte sind kein Bestandteil des Antragverfahrens. Ein solches Zertifikat wird nur beantragt, wenn für das Produkt staatliche Chargenprüfungen vorgeschrieben sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 21.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Stichwörter

    Certificate Pharmaceutical Product, pharmazeutisches Produkt, WHO-Zertifikat, Zertifikat, CPP, Export Arzneimittel, Good Manufacturing Practice, Zertifikatsystem, Zertifikat pharmazeutisches Produkt, Arzneimittelausfuhr, WHO, GMP, Exportzertifikat, Humanarzneimittel, Ausfuhrzertifikat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019