Erstattung von Reisekosten im Rahmen der Krankenbehandlung beantragen

    Geschädigte können eine Erstattung der Reise-/Fahrkosten zur Krankenbehandlung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung festgestellt worden ist, erhalten ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

    Berechtigte haben Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten und anderen Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenbehandlung entstehen. Den Berechtigten werden für sich, eine notwendige Begleitung sowie für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist, die notwendigen Reisekosten einschließlich des Gepäcktransports sowie der Kosten für Verpflegung und Unterkunft in angemessenem Umfang ersetzt. Kein Anspruch auf Ersatz der Reisekosten besteht, wenn eine stationäre Behandlung ohne zwingenden Grund abgebrochen wird.

    Dauert eine Maßnahme länger als acht Wochen, so können auch die notwendigen Reisekosten für im Regelfall monatlich zwei Familienheimfahrten oder monatlich zwei Fahrten eines Familienangehörigen zum Aufenthaltsort des Berechtigten übernommen werden.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

    Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2351

    36013 Fulda

    Hausanschrift

    Washingtonallee 2

    36041 Fulda

    Öffnungszeiten

    Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

    • Nachweis einer schädigungsbedingt notwendigen ambulanten oder stationären Krankenbehandlung
    • Nachweis der entstandenen Kosten (Entfernung in km, Fahrkarten etc.)
    • Ggf. Nachweis der Notwendigkeit einer Begleitung
      • Ärztliches Attest bei Notwendigkeit der Begleitung bei psychischen Schädigungsfolgen
      • Durch Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder H

    Voraussetzungen

    • Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
    • Aus der gesundheitlichen Schädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die als Schädigungsfolgen mit einem Grad der Schädigungsfolgen bereits anerkannt sind.
    • Ihnen sind im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung für die anerkannten Schädigungsfolgen Fahr- oder andere Reisekosten entstanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung von Reisekosten zur Krankenbehandlung haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
    • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
    • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
    • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Der Antrag ist kostenlos.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 27.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2024

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Stichwörter

    Fürsorgestellen, Reisekosten, Krankenbehandlung, Erwerbsunfähigkeit, Gewalttaten, Versorgungsämter, Gesundheitsstörung, Betroffene von Straftaten, Taxikosten, Hilfsmittel, psychische Gewalt, Terrortaten, Soziale Entschädigung, soziales Entschädigungsrecht, sexualisierte Gewalt, medizinische Behandlung, Fahrtkosten, Opfer, gesundheitliche Schäden, Teilhabeleistungen, Gewaltopfer, Heilmittel, Unterstützung, Gesundheitsschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019