Verlängerung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen

    Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, dann können diese Leistungen weiterbewilligt werden, damit Ihr Lebensunterhalt und Ihre medizinische Versorgung weiterhin gesichert sind.

    Beschreibung

    Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt, bestandskräftig festgestellt worden ist, erhalten ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

    Wenn Sie als Geschädigte Person bisher Leistungen nach dem BVG, in Verbindung mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)/ Impfschutzgesetz (IfSG)/ Zivildienstgesetz (ZDG)/ Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten haben, können Sie die Weiterbewilligung von befristeten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Diese Leistungen umfassen finanzielle, medizinische und soziale Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Lebensunterhalt und Ihre notwendige medizinische Versorgung gesichert sind.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle im Land Hessen sind grundsätzlich die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

    Zuständige Stelle im Land Hessen für Leistungen zur Teilhabe, Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit sowie besondere Leistungen im Einzelfall ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.

    erforderliche Unterlagen

    Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.

    Erstantrag:

    • Regelmäßige Überprüfung der medizinischen Versorgung
    • Nachweis über finanzielle Bedürfnisse

    Voraussetzungen

    • Erhalt von Leistungen nach dem BVG in Verbindung mit dem OEG/IfSG/ZDG/SVG
    • Die Lebenssituation erfordert eine Weiterbewilligung der Leistungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Weiterbewilligung erfolgt schriftlich. Erforderliche Unterlagen werden von der Behörde angefordert. Bei Bedarf kann auf Wunsch ein Gespräch geführt werden.

    • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
    • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 02.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Technisch geändert am 17.01.2025 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    besondere Leistungen, Gesundheitsschaden, schnelle Hilfen, sexualisierte Gewalt, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts, Impfgeschädigte, Pflegeleistungen, psychische Gewalt, Gewaltopfer, Weiterbewilligung, Heilmittel, soziales Entschädigungsrecht, medizinische Behandlung, Terrortaten, Unterstützung, gesundheitliche Schäden, Erwerbstätigkeit, Opfer, Leistungen zur Teilhabe, Hilfsmittel, Gewalttaten, Soziale Entschädigung, Betroffene von Straftaten, vorzeitige Leistungen, Einzelfall, psychotherapeutische Erstversorgung, befristete Sachleistungen, befristete Geldleistungen, Gesundheitsstörung, Wehrdienstbeschädigte, BVG, DDR, Kriegsauswirkungen, Bundesversorgungsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)