Aufenthaltserlaubnis mit Nebenbestimmungen Änderung der Auflagen zur Beschäftigung
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Person der Beschäftigungsauflage für eine bestimmte Art von Beschäftigung oder einem bestimmten Arbeitgeber unterliegen, können Sie bei einem Arbeitgeberwechsel in eine andere Firma unter bestimmten Voraussetzungen diese Beschäftigungsauflage ändern lassen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Zuwanderungsbehörde gestellt werden. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen von der Zustimmung der an der Entscheidung beteiligten Bundesagentur für Arbeit abhängig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Eltville am Rhein (Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Ausländische Person, die einer Beschäftigungsauflage unterliegt
- Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz oder Arbeitsvertrag (Entwurf reicht aus)
- Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zuwanderungsbehörde
- In Deutschland anerkannter Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 4a Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 82 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 9 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
- Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei
- Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei und zu Artikel 41 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen (AAH – ARB 1/80)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Wenn Sie die Änderung einer Beschäftigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten, müssen Sie hierfür zunächst einen Antrag bei Ihrer zuständigen Zuwanderungsbehörde stellen. Schicken Sie mit Ihrem Antrag auch eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis mit und beschreiben Sie, welche Auflage Sie wie ändern möchten.
- Die Zuwanderungsbehörde wird Ihnen dann mitteilen, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigen.
- Reichen Sie daraufhin die geforderten Unterlagen vollständig bei Ihrer Zuwanderungsbehörde ein.
- Die Zuwanderungsbehörde prüft dann Ihren Antrag und bittet in der Regel die Bundesagentur für Arbeit um Einverständnis.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie entweder einen Termin, einen neuen Aufenthaltstitel per Post oder einen Bescheid mit Ablehnung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein am 23.10.2023
Stichwörter
Aufenthaltstitel, Flüchtling, Asylberechtigter, Blaue Karte, Auflage aufheben, Wechsel des Arbeitgebers, Beschäftigung ändern, Arbeitgeber ändern, Schutzberechtigter, Nebenbestimmung, Schutzberechtige, Asylberechtigte, Auflage, Auflage löschen, Aufenthaltserlaubnis