Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung
Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Bundesland)
- ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Gewerblicher Umgang, Verbringung in andere Mitgliedstaaten, Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Beförderung tierischer Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte