Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung
    99116006006000

    Genehmigung zur Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung beantragen

    Wenn Sie ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten oder zur Fremdenbeherbergung nutzen möchten, benötigen Sie in den Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, die eine Ferienwohnungssatzung erlassen haben, eine Genehmigung. Die Genehmigung bedarf eines Antrags bei der Gemeinde.

    Beschreibung

    Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten können durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung als Ferienwohnung genutzt werden darf. So sind entsprechende Ferienwohnungssatzungen in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Maintal und Neu-Isenburg in Kraft.

    Online-Dienst

    Genehmigung zur Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung beantragen

    ID: L100001_430275384

    Beschreibung

    Bei Fragen zur Zweckentfremdung von Wohnraum, kontaktieren Sie bitte die Stadtplanung.

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    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2025

    Technisch geändert am 19.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Stadt Hattersheim am Main - Stadt- & Verkehrsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sarceller Straße 1

    65795 Hattersheim am Main

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
    Anzahl der Stellplätze: 54
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
      Linien:
      • Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
      • Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
      • Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
      • S-Bahn: Linie S 1
      • Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr

    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06190 970180

    Fax: 06190 970199

    E-Mail: stadt@hattersheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Gemeinden sind für die Genehmigung zuständig. Auf den Internetseiten sind ggf. entsprechende Antragsformulare zum Download verfügbar. In den Antragsformularen finden Sie auch Informationen über die jeweils mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Antragstellung sind in der Satzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung hängen im Wesentlichen von Umfang und Dauer der beabsichtigten Nutzung ab. Die Stadt Frankfurt a. M. nennt in ihrem Merkblatt zur Ferienwohnungssatzung folgende Voraussetzungen für eine Genehmigung:

    • Sofern eine gesamte Wohnung dauerhaft als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden soll und damit dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen wird, ist eine Genehmigung grundsätzlich nur gegen Schaffung von entsprechendem Ersatzwohnraum oder im Einzelfall gegen Entrichtung einer einmaligen Ausgleichszahlung, die zweckgebunden für die Schaffung neuen Wohnraums zu verwenden ist, möglich. Die Höhe der Ausgleichszahlung bestimmt sich nach den Durchschnittskosten für die Erstellung von öffentlich gefördertem Wohnraum.
    •  Wird dagegen nur ein Zimmer einer Wohnung oder die gesamte Wohnung kurzzeitig zu den o. g. Zwecken überlassen, ist keinerlei Ausgleichsleistung notwendig. Voraussetzung für eine Genehmigung ist hier jedoch, dass die Wohnnutzung durch den Hauptnutzer im Sinne des sog. Home-Sharings aufrecht erhalten bleibt und er dort seinen Wohnsitz hat. Als kurzzeitig definiert die Satzung einen Zeitraum von bis zu acht Wochen je Kalenderjahr.

    Für eine vorübergehende Nutzung über einen längeren Zeitraum als acht Wochen kann ausnahmsweise gegen Entrichtung einer monatlichen Ausgleichszahlung eine Genehmigung erteilt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung orientiert sich in diesem Fall an der ortsüblichen Vergleichsmiete für den entsprechenden Wohnraum.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung bedarf eines Antrags bei der zuständigen Gemeinde.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen in der jeweiligen Gemeinde.

    Kosten

    Die Erhebung von Verwaltungsgebühren richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Ferienwohnung, Fremdenbeherbergung, Zweckentfremdung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019