Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
    99062002006000

    Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

    Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

    Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

    Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
    Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
     

    Hinweise für Beselich: Spezielle Hinweise für Gemeinde Beselich

    Online-Dienst

    Verwendung des kommunalen Wappens beantragen

    ID: L100001_404136964

    Beschreibung

    Beantragung zur Verwendung des kommunalen Wappens bzw. Logos

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2024
    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Ansprechpartner

    Gemeinde Beselich - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinbacher Straße 10
    65614 Beselich

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
    • Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
    • Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
       

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 14 Werktage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2023
    Technisch geändert am 09.04.2025

    Stichwörter

    Wappen, Flaggen, Fahnen, Kommunal, Gemeindewappen, Stadtwappen, Landkreiswappen, Marken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019