Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann brauchen Sie dafür eine Genehmigung.
Beschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.
Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.
Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
Hinweise für Beselich: Spezielle Hinweise für Gemeinde Beselich
Online-Dienst
Verwendung des kommunalen Wappens beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Beselich - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Steinbacher Straße 10
65614 Beselich
Kontakt
E-Mail: andy.genschka@beselich.de
Kontaktperson
Herr Andy Genschka (Büroleiter)
Hausanschrift
Steinbacher Straße 10
65614 BeselichE-Mail: andy.genschka@Beselich.de
Telefon Festnetz: 06484 9123-13
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Beantragung sind abhängig von der jeweiligen kommunalen Satzung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsgrundlage ist die kommunale Satzung der jeweiligen Kommune
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Ver-waltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
- Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
- Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen derer kommunalen Satzung.
Bearbeitungsdauer
1 bis 14 Werktage
Hinweise (Besonderheiten)
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Koordinierungsstelle OZG Kommunal am 06.04.2023
Stichwörter
Wappen, Flaggen, Fahnen, Kommunal, Gemeindewappen, Stadtwappen, Landkreiswappen, Marken