Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
erforderliche Unterlagen
Änderungsformular
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch BW / GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
BR, WDR, Beitragspflicht, Rundfunkbeitrag, Fernsehgebühr, HR, SWR, Rundfunkbeitragspflicht, Radio, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Rundfunkfinanzierung, Deutschlandradio, ZDF, Rundfunkgebühr, Dritte Programme, MDR, GEZ, RF, ARD, Beitragsservice, Fernsehen, GEZ-Pflicht, NDR, Haushaltsabgabe, Hörfunk