Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Beschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
- genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
- können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.
Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.
Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.
Hierfür müssen Sie
- in der Bundesrepublik Deutschland als Staatenloser geboren worden sein,
- sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
- den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.
Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder
online unter:
Kontakt
Internet
Stadt Hattersheim am Main - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Standesamt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reiseausweis für Staatenlose
- gültiger Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde
- bei Personen unter 16 Jahren:
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen vor Ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
- Sie müssen
- mindestens 16 Jahre alt oder
- gesetzlich vertreten sein.
- Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
- Sie wurden in Deutschland geboren.
- Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland auf.
- Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden.
- Es wird nicht wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt.
- Falls doch, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen:
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie abschließend eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit dieser Urkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Fristen
Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.
Kosten
Verwaltungsgebühr 255.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Reiseausweis für Staatenlose, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch, staatenlos, von Geburt an Staatenlose, Staatenlos