Hochwasserschäden Beseitigung
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Zentrale Verwaltung
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Jesberg
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Überschwemmung, Schadensbeseitigung, Naturkatastrophe, Beräumung, Gewitter, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Katastrophe, Starkregen, Hochwasser, Wasserstrom, Überflutung, Elementarschäden, Dammbruch, Hochwasseropfer, Hochwasserschaden